Dr. Lukas Köhler

Reform des BEHG zur sicheren Einhaltung der deutschen Klimaschutzverpflichtungen

CO2
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Diskussionspapier von Johannes Vogel und Dr. Lukas Köhler 

Im Koalitionsvertrag haben wir Freie Demokraten uns gemeinsam mit SPD und Grünen auf eine Weiterentwicklung des Klimaschutzgesetzes verständigt. Da sich die bisherige Systematik mit kleinteiligen jährlichen Sektorzielen als nicht praxistauglich erwiesen hat, wollen wir stattdessen eine mehrjährige sektorübergreifende Gesamtrechnung etablieren, die auch der dynamischen technologischen Entwicklung gerecht wird. Gleichzeitig stärken wir das jährliche Monitoring, durch das der Expertenrat Klima vorausschauend wirken soll. Statt teure Sofortprogramme bei Verfehlung von Sektorzielen aufzulegen, wollen wir ein Frühwarnsystem etablieren, das ein rechtzeitiges Gegensteuern ermöglicht.

Den Rahmen für die Klimapolitik in den Sektoren, die derzeit noch nicht vom europäischen Emissionshandel (EU-ETS) erfasst sind – dazu gehören insbesondere der Verkehr und die Gebäude – bilden die für Deutschland in der EU-Lastenteilungsverordnung verbindlich festgelegten Ziele. Um deren Erreichen auch vor der Einbindung in das EU-ETS (ETS 2) sicherzustellen, wollen wir die Überführung der nationalen CO2-Preisung in ein echtes Emissionshandelssystem auf den 1.1.2024 vorziehen. Dafür wollen wir das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) entsprechend anpassen. Damit setzen wir auch das im Koalitionsvertrag vereinbarte Vorhaben um, die Kompatibilität des BEHG mit dem ETS 2 sicherzustellen und einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten

Eckpunkte für die Reform des BEHG

  • Ab 1. Januar 2024 wird jährlich eine maximal zulässige Emissionsmenge als Obergrenze (Cap) festgelegt. Diese ergibt sich aus der jedes Jahr sinkenden Zahl an deutschen Emissionsrechten im Rahmen der EU-Lastenteilungsverordnung.
  • Der CO2-Preis bildet sich frei am Markt aus Angebot und Nachfrage. Dabei ist auf eine Kompatibilität mit dem neuen EU-ETS 2 für die Bereiche Verkehr, Gebäude und andere Emittenten zu achten.
  • Einen übermäßigen Preisanstieg verhindern wir, indem wir die Flexibilitätsoptionen der EU-Lastenteilungsverordnung (zeitliche Flexibilität, zwischenstaatlicher Handel mit Emissionsrechten) nutzen, um eine Preisstabilitätsreserve zu etablieren. Dadurch kann die Zertifikatmenge im Rahmen von klar definierten Regeln kurzfristig erhöht werden, ohne zu einem Anstieg der Gesamtemissionen zu führen. Das Vorziehen von Emissionen aus späteren Jahren kann sinnvoll sein, weil der kurzfristige Umstieg auf klimafreundliche Technologien vor allem für viele private Verbraucher im Verkehrs- und Gebäudesektor nicht möglich ist, während gegen Ende des Jahrzehnts spürbare Effekte durch mehr Elektroautos und Wärmepumpen sowie eine größere Verfügbarkeit von klimafreundlichen Kraftstoffen und Wasserstoff zu erwarten sind.
  • Um den Sozialausgleich sicherzustellen, sollen Einnahmen aus dem BEHG in Form des im Koalitionsvertrag vereinbarten Klimageldes künftig in gleicher Höhe an alle Bürgerinnen und Bürger zurückzahlt werden, wovon insbesondere Menschen mit geringem Einkommen überproportional profitieren.

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